Einreisebestimmungen / Impfvorschriften

Für alle Kreuzfahrten (auch innerhalb Europas) ist ein Reisepass erforderlich, der noch mindestens 6 Monate gültig sein muss.

Für alle Kreuzfahrten müssen die Einreisebedingungen aller angefahrener Häfen erfüllt werden. Zusätzlich beachten Sie bitte in jedem Fall die Einreisebestimmungen der USA.

Einreisebestimmungen für Schweizer Bürger in die USA

US Visa Waiver Programm

Schweizer Bürger nehmen am Visa Waiver-Programm der USA teil und können als Touristen, Geschäftsreisende oder zum Transit im Regelfall bis zu einer Dauer von 90 Tagen ohne Visum in die USA einreisen, wenn sie:

  • im Besitz eines zur Teilnahme berechtigenden Reisedokuments (siehe nachfolgende Tabelle) sind,
  • mit einer regulären Fluglinie oder Schifffahrtsgesellschaft einreisen,
  • ein Rück- oder Weiterflugticket (welches – ausser für Personen mit festem Wohnsitz in diesen Ländern – nicht in Kanada, Mexiko oder den Karibikinseln enden darf), gültig für den Zeitraum von max. 90 Tagen ab der ersten Einreise in die USA, vorweisen können und
  • im Besitz einer elektronischen Einreiseerlaubnis sind („Electronic System for Travel Authorization“-ESTA-, siehe unten stehende Erläuterungen).

Auch die Einreise auf dem Landweg von Kanada oder Mexiko ist im Rahmen des „Visa Waiver“ Programms möglich. Bei Einreise auf dem Landweg entfällt die Pflicht der Vorlage eines Rück- oder Weiterflugtickets sowie der elektronischen Einreiseerlaubnis.

Auch die Erfüllung der obigen Kriterien zur Teilnahme am „Visa Waiver“ Programm begründet keinen Anspruch auf Einreise in die USA. Die endgültige Entscheidung über die Einreise trifft der zuständige US-Grenzbeamte.

Wenn Sie aus einem anderen Grund in die USA reisen oder eine der o.g. Voraussetzungen nicht erfüllen, ist grundsätzlich ein Visum erforderlich – zum Beispiel wenn Sie:

  • vorhaben, in den USA einer bezahlten oder unbezahlten Arbeit nachzugehen (auch Au Pair oder auch bei nur vorübergehend in den USA ausgeführten Tätigkeiten, z.B. Journalisten),
  • den Besuch einer Ausbildungsstätte planen (auch einer Sprachschule),
  • an einem Austauschprogramm teilnehmen,
  • eine Forschungsarbeit durchführen,
  • in den USA heiraten und dort anschliessend wohnen wollen,
  • nicht mit einem regelmässig verkehrenden Beförderungsmittel einreisen (z.B. Segler, Piloten; gilt auch für Überseeterritorien),
  • keine elektronische Einreiseerlaubnis erhalten haben (siehe unten stehende Erläuterungen)

Nach einem Beschluss der US-Regierung benötigen Schweizer und EU-Bürger, die ab dem 1. März 2011 eines der Länder Irak, Iran, Sudan und Syrien besucht haben, auch bei gültiger ESTA-Genehmigung ein Visum. Eine Einreise über das Visa Waiver Progamm ist in diesen Fällen nicht möglich. Dasselbe gilt für Schweizer und EU-Bürger, die zusätzlich im Besitz eines Passes der Länder Irak, Iran, Sudan und Syrien sind. Auch hier ist für die Einreise ein Visum erforderlich.

Das Visum ist bei der zuständigen US-Botschaft bzw. dem zuständigen US-Generalkonsulat zu beantragen.

Bei der visumfreien Einreise wird die tatsächlich erlaubte Aufenthaltsdauer vom US-Grenzbeamten individuell festgelegt. Eine spätere Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung – wenn sich beispielsweise Ihre Ausreise durch unvorhergesehene Umstände verzögert – ist nicht möglich! Falls Sie mit einem Visum eingereist sind, kann jedes Büro der Einreisebehörde BCIS eine Verlängerung des Aufenthalts genehmigen! Der Tag, an dem Sie spätestens die USA wieder verlassen müssen, wird bei der Einreise in den Pass eingestempelt (“admitted until xx-xx-xx”. Beachten Sie bitte das amerikanische Datumsformat – der Monat wird zuerst genannt, dann der Tag: ‘3-10′ ist der 10. März, nicht der 3. Oktober!)

Reisedokumente/Visum

Jeder Reisende, auch Kinder jeglichen Alters, benötigt ein eigenes Reisedokument. Das Reisedokument muss für die gesamte Aufenthaltsdauer (also bis mindestens einschliesslich Tag der Ausreise aus den USA) gültig sein.

Mit folgenden Dokumenten ist die visumfreie Einreise für deutsche Staatsangehörige im Rahmen des US „Visa Waiver“ Programms möglich:

Reisedokumente Erwachsene Visumfreie Einreise möglich / Bedingungen
Reisepass Ja
Vorläufiger Reisepass Nein, Visum erforderlich
Identitätskarte Nein, für US-Reisen nicht zugelassen
Weitere Anmerkungen Bitte beachten Sie die Ausführungen zum US-VIsa-Waiver Programm, zum Elektronischen System zur Reiseerlaubnis (ESTA) und zum US-Visumsverfahren

 

Reisedokumente Kinder/Jugendliche Visumsfreie Einreise möglich / Bedingungen
Kinderreisepass Ja, wenn der Kinderreisepass ein Foto enthält und vor dem 26.10.2006 ausgestellt und seitdem nicht verlängert wurde, ansonsten Visum erforderlich
Reisepass Ja
Vorläufiger
Reisepass
Nein, Visum erforderlich
Identitätskarte Nein, für US-Reisen nicht zugelassen
Bereits vorhandener Eintrag
in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich)
Nein, für US-Reisen nicht zugelassen
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1.Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) Nein, Visum erforderlich

 

Faustregel: Zur visumfreien Einreise in die USA im Rahmen des „Visa Waiver“ Programms berechtigen ausschliesslich alle Reisepässe Model "10" (biometrischer Pass/E-Pass).

Mit dem Notfallpass (weisser Streifen unten, höchstens ein Jahr gültigen) oder mit einem Reisepass Modell "03" benötigen Sie ein Visum.

Electronic System for Travel Authorization (ESTA)

Seit dem 12. Januar 2009 müssen alle Reisenden, die im Rahmen des „Visa Waiver“ Programms (VWP) in die USA reisen, vor der beabsichtigten Einreise zwingend via Internet unter https://esta.cbp.dhs.gov eine elektronische Einreiseerlaubnis („Electronic System for Travel Authorization“-ESTA-) einholen. Die Beantragung über Dritte (z.B. Reisebüro) ist möglich. Die einmal erteilte Einreiseerlaubnis gilt für beliebig viele Einreisen innerhalb eines Zeitraums von zwei Jahren.

Nur bei folgenden Sondersituationen muss auch vor Ablauf von zwei Jahren eine neue „Travel Authorization“ beantragt werden:

  • Wechsel des Reisepasses
  • Änderung des Namens
  • Wechsel der Staatsangehörigkeit
  • Wechsel des Geschlechts
  • Wenn sich Ihre Antwort auf eine der im ESTA-Antragsformular gestellten mit ja oder nein zu beantwortenden Fragen geändert hat (siehe hierzu die o.a. ESTA-Webseite)

Die Webseite mit dem elektronischen Antragsformular ist in deutscher und 20 weiteren Sprachen verfügbar. In aller Regel erhält der Antragsteller innerhalb kurzer Zeit eine Antwort. Es empfiehlt sich, die Erlaubnis auszudrucken und bei Reisen mit sich zu führen. Im Falle einer Ablehnung durch ESTA kann die Reise zunächst nicht angetreten werden. Sie müssen sich in einem solchen Fall zur Beantragung eines Visums an die zuständige US-Auslandsvertretung wenden. Erst im Rahmen der Visumbeantragung werden Ihnen ggf. auch die Gründe für die Ablehnung der elektronischen Einreiseerlaubnis mitgeteilt.

Die zuständigen US-Behörden empfehlen, den Antrag gemäss ESTA nach Möglichkeit mindestens 72 Stunden vor Reiseantritt zu stellen.

Bitte beachten Sie, dass auch bei Vorliegen einer Einreiseerlaubnis nach diesem neuen elektronischen Verfahren (wie auch bei Vorliegen eines gültigen US-Einreisevisums) die abschliessende Entscheidung über die Einreise weiterhin den US-Grenzbeamten vorbehalten bleibt.

Generell verweist das zuständige Department of Homeland Security auf den Vorteil, dass das System für mehr Sicherheit im Reiseverkehr sorgt und ein Einreiseformular mit ähnlichen Angaben wie im Rahmen des ESTA auch bereits bisher -und zwar auf der Hinreise in die USA- ausgefüllt werden musste. Für Reisende, die im Rahmen des „Visa Waiver“ Programms nicht einreiseberechtigt sind, habe die Vorverlagerung der Erhebung dieser Angaben den Vorteil, dass sie ihre Reise nicht antreten werden und es nicht -wie in der Vergangenheit- zu unangenehmen und (z.B. wegen entstandener Flugkosten) teuren Zurückweisungen beim Einreiseversuch an der US-Grenze komme.

Wichtiger Hinweis: Bei Benutzung von Suchmaschinen im Internet werden als Suchergebnis für „ESTA“ meist zunächst Seiten kommerzieller Anbieter ausgeworfen, die auf den ersten Blick wie offizielle Regierungsseiten wirken und Informationen über ESTA kostenpflichtig zum Download anbieten. Es ist daher empfehlenswert, für einen Zugang zu ESTA den offiziellen Link https://esta.cbp.dhs.gov direkt in das Internetbrowserfenster einzugeben. Die auf dieser offiziellen Seite enthaltenen Informationen liegen in mehreren Sprachversionen vor und sind umfassend.
Für die Ausstellung des ESTA-Visums verlangt die Behörde eine Gebühr von 21,- USD pro Person.

Falls Sie versehentlich einen fehlerhaften ESTA-Antrag abgesandt haben, rät das Department of Homeland Security, einen weiteren Antrag mit den korrekten Daten zu versenden, wodurch der fehlerhafte Antrag in der Regel überschrieben werde.  Weitere englischsprachige Informationen zu dieser und anderen Fragen erhalten Sie über den auf der ESTA-Startseite unten veröffentlichten link.

 

Einreisebestimmungen für Schweizer Bürger nach Kanada

Ab 15. März 2016 erhebt die kanadische Einwanderungsbehörde die ETA (Electronic Travel Authorization). Diese muss eingeholt werden bevor Sie nach Kanada fliegen. Der Grund ist die Absicht, den Einreisevorgang zu beschleunigen. Klicken Sie hier, um direkt zum Antragsformular zu gelangen.
Der Prozess ist schnell und einfach und wird mit CAN$ 7 pro Person berechnet. Die ETA ist anschliessend bis zu fünf Jahre gültig.

 

Einreisebestimmungen für weitere Länder

Die jeweils gültigen Einreisebestimmungen finden Sie auf den Internetseiten des Auswärtigen Amtes oder der Botschaft des jeweiligen Landes.



Wichtige Informationen für unsere Kreuzfahrten nach Kuba:

Bitte beachten Sie folgende Punkte falls Sie eine Kuba-Kreuzfahrt mit Carnival Cruise Line planen:

  • Jeder Gast benötigt einen Reisepass, der mindestens sechs Monate nach dem Rückflug der Kreuzfahrt gültig ist, Geburtsurkunden werden nicht akzeptiert. Jeder Kubareisende ist verpflichtet, bei der Einreise einen für Kuba gültigen Krankenversicherungsschutz für die vorgesehene Aufenthaltsdauer nachzuweisen.
  • Jeder Gast muss eine Reise-Affidavit ausfüllen, um anzugeben, welche Art des Aufenthalts und der Ausfüge sie auf Kuba unternehmen möchten. Dieses Formular muss bei der Einschiffung vorgelegt werden. Die Gäste sollten eine Kopie davon eigenverantwortlich in Ihren Unterlagen mit sich führen.
  • Jeder Gast benötigt für die Einreise von USA nach Kuba ein Touristenvisum. An Bord wird der Sail & Sign Account des Gastes automatisch mit der Visagebühr in Höhe von USD 75 belastet und ist nicht erstattungsfähig. Das Visum wird währen der Einschiffung verteilt. Eine Einreisekarte von der Schweiz nach Kuba reicht nicht aus, da Sie über die USA in Kuba einreisen.
  • Für Kuba geborene Gäste wird anstelle des Touristenvisums ein spezielles Visum und ein kubanischer Pass benötigt (siehe "Sondervisa" weiter unten).
  • Gäste, die aus anderen als touristischen Zwecken (standard people-to-people activities) nach Kuba reisen, z.B. Presse, Business-Meeting oder Familienbesuch, brauchen zusätzlich noch ein Sondervisa (siehe "Special Visa" unten). Im Rahmen von "People-to-People"-Ausflügen und Programmen an Bord werden den Gästen die kubanische Tradition und Lebensweise näher gebracht. Ziel ist eine Interaktion der Gäste mit den Einheimischen. Nach einem Ausflug von Carnival Cruise Line oder einer "People-to-People" Veranstaltung können die Gäste eigenständig Kuba erkunden. Carnival Cruise Line bietet in jedem Hafen eine breite Auswahl an Landausflügen an.
  • "Special Visas" werden vom Kubanischen Konsulat ausgestellt. Der Gast muss sich selbstständig mit dem kubanischen Konsulat in Verbindung setzen, um die benötigten Unterlagen zu erhalten und dort direkt zu bezahlen. Alternativ können die Gäste sich auch an Unternehmen (z.B. Visa Dienst, Visa Centrale, Firma ABC Charters) wenden, die sich auf die Bearbeitung von Visaanträgen spezialisiert haben. Beachten Sie, dass die Bearbeitungszeit für dieses Dokument ca. 3 Monate oder länger dauern kann.
  • Gäste, welche bei der der Einschiffung keine ausreichenden Reise- und Ausweisdokumente (Visa) vorweisen können, wird die Einschiffung verweigert und die entsprechenden Stornokosten werden berechnet.

 

Impfvorschriften

Falls Sie aus einem der Länder mit Gelbfieberinfektionsgebieten einreisen, ist ein Nachweis der Gelbfieberimpfung vor Antritt der Reise erforderlich.

Für die Teilnahme an unseren Kreuzfahrten sind, ausser dieser, derzeit keine Impfungen vorgeschrieben!

Bitte beachten Sie die Gesundheitshinweise, die für Regionen ausgegeben werden, in denen das Zika-Virus festgestellt wurde. Bitte klicken Sie hier für weitere Informationen.

 

 

Stand der Informationen Juli 2018

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